Aufgabe des Personalrats

Die Personalvertretung ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Arbeitnehmerschaft und Arbeitgeber. Er greift Probleme der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf, ist Ansprechpartner bei rechtlichen, sozialen und persönlichen Fragen und trägt diese an den Arbeitgeber heran, um Lösungen zu finden. In §§ 2 und 9 BPersVG ist die Generalklausel, die die Funktion des Personalrats definiert. In den beiden Vorschriften heisst es zusammengefasst sinngemäß wie folgt:

"Dienststelle und Personalvertretung arbeiten unter Beachtung der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll und mit den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen."

Die "Allgemeinen Aufgaben des Personalrats" (nach § 62 BPersVG) sind vor allem:

  • Maßnahmen beantragen, die der Dienststelle und/oder den Beschäftigten dienen.
  • Anwendung der Rechtsvorschriften mit überwachen. Deswegen bieten VAB und dbb vielerlei attraktive Schulungen an.
  • Bearbeitung von Beschwerden der Beschäftigten. Nach eigener Prüfung wird der Personalrat in Verhandlungen mit Vertretern der Dienststelle versuchen, eine Lösung zu finden.
  • Wichtige Aufgabe ist weiterhin die Unterstützung der Gleichberechtigtenvertretung.
  • Die Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist wichtig und spannende Aufgabe des Personalrats. Da die JAV nicht selbst mit der Dienststelle in Gespräche treten kann, hilft der Personalrat auch hier.
  • Das breite Feld der Mitbestimmung

Insbesondere bei Themen wie Versetzung, Umsetzung oder Abordnung kommt dem Personalrat eine wichtige Funktion zu. Er hat in diesen Fragen ein erhebliches Mitbestimmungsrecht.

Der VAB als Fachgewerkschaft des dbb beamtenbund und tarifunion unterstützt die Personalräte im gesamten Bundesgebiet mit Rat und Tat. Die Personalräte, die Mitglied im VAB sind, können auf ein weitverzweigtes Netzwerk und die umfangreichen Leistungen des VAB und des dbb zugreifen:

  • Rechtliche Unterstützung als Einzelmitglied
  • Rechtlicher Rat in allen Fragen des Personalvertretungsrechts
  • Seminare und Schulungen
  • Rückgriff auf das Wissen praxiserfahrener Kollegen und Personalräte
  • Infomaterial und Broschüren
  • Und vieles mehr
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