Die Personalvertretung ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Arbeitnehmerschaft und Arbeitgeber. Er greift Probleme der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf, ist Ansprechpartner bei rechtlichen, sozialen und persönlichen Fragen und trägt diese an den Arbeitgeber heran, um Lösungen zu finden. In §§ 2 und 9 BPersVG ist die Generalklausel, die die Funktion des Personalrats definiert. In den beiden Vorschriften heisst es zusammengefasst sinngemäß wie folgt:
"Dienststelle und Personalvertretung arbeiten unter Beachtung der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll und mit den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen."
Die "Allgemeinen Aufgaben des Personalrats" (nach § 62 BPersVG) sind vor allem:
Insbesondere bei Themen wie Versetzung, Umsetzung oder Abordnung kommt dem Personalrat eine wichtige Funktion zu. Er hat in diesen Fragen ein erhebliches Mitbestimmungsrecht.
Der VAB als Fachgewerkschaft des dbb beamtenbund und tarifunion unterstützt die Personalräte im gesamten Bundesgebiet mit Rat und Tat. Die Personalräte, die Mitglied im VAB sind, können auf ein weitverzweigtes Netzwerk und die umfangreichen Leistungen des VAB und des dbb zugreifen: