Versicherungsschutz

VAB-Mitglieder genießen bei uns kostenlosen Versicherungsschutz über Gruppenverträge in der Diensthaftpflichtversicherung (inkl. Haftpflicht und Regresshaftpflicht für Benutzer fremder, nicht versicherungspflichtiger Kfz, siehe unten) und in der Freizeitunfallversicherung.

 

Diensthaftpflichtversicherung

Fügen unsere Mitglieder jemandem einen Schaden zu, ist es deren Pflicht, diesen zu ersetzen. Dafür haften sie mit ihrem gesamten Vermögen. Um unsere im aktiven Dienst stehenden Mitglieder gegen das Risiko einer Inanspruchnahme zu schützen bieten wir eine Gruppen-Diensthaftpflichtversicherung mit Top-Konditionen.

Die Versicherungsleistungen im Überblick

  • Personen- und Sachschäden:
    • aus der dienstlichen Tätigkeit oder Beruf: 10 Mio. EUR
    • Sachschäden am fiskalischen Eigentum: 10 Mio. EUR
  • Haftpflicht und Regresshaftpflicht:
    • für Benutzer fremder, nicht versicherungspflichtiger Kfz: 50.000 EUR
  • Gerätehaftpflicht und Geräteregresshaftpflicht: 50.000 EUR
  • Abhandenkommen von Dienstschlüsseln: 50.000 EUR
  • Vermögensschaden- und Vermögensschadenregresshaftpflicht: 10.000 EUR
  • Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen: 5.000 EUR

Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht im Ausland aus Anlass von Dienstreisen sowie bei Mietsachschäden an Gebäuden/Räumen, die anlässlich von Dienstreisen gemietet wurden.

Die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche und Regressansprüche aus dem Gebrauch fremder, nicht versicherungspflichtiger Kfz muss mit dem dienstlichen/beruflichen Umgang im Zusammenhang stehen. Die Versicherung greift für den Fall, dass der versicherte Fahrer aus Anlass von Schadenfällen bei Dienst-/Geschäftsfahrten von seinem Arbeitgeber aufgrund der maßgebenden Bundes-/Landesgesetze in Anspruch genommen wird. Die gesetzliche Haftpflicht für Schäden an den geführten und benutzten Fahrzeugen ist eingeschlossen.

Im Schadenfall sollten Sie Ihren Anspruch unverzüglich geltend machen, damit vom Versicherungsträger die Leistungen zur Schadensregulierung erbracht werden können. Hierzu fordern Sie bitte das entsprechende Formular in der Bundesgeschäftsstelle an.

Versicherungsschutz genießt jedes aktive Mitglied mit Eintritt in den Verband. Diesen bieten wir für unsere Mitglieder kostenlos an.

Freizeitunfallversicherung

Die zielstrebige und erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit des dbb beamtenbund und tarifunion hat uns neben vielen anderen sozialen Errungenschaften mehr Freizeit erbracht. Diese umfassend zu sichern betrachten wir als eine wichtige Aufgabe. Unseren Mitgliedern bieten wir daher eine Freizeit-Unfallversicherung ab dem Tag ihres Beitrittes über eine Gruppen-Unfallversicherung an. Die Versicherung ist kostenlos.

Die Freizeit-Unfallversicherung beinhaltet im Wesentlichen nachfolgende Leistungen:

  • Eine Todesfallentschädigung in Höhe von € 1.250;
  • eine Invaliditätsentschädigung in Höhe von € 3.750 bei Vollinvalidität, bei Teilinvalidität den dem Grade der Invalidität entsprechende Teil;
  • ein Unfall-Krankenhaustagegeld in Höhe von € 5 pro Tag.
  • Bergungskosten bis i.H.v. 5.000 EUR
  • Kurbeihilfe i.H.v. 2.500 EUR.

Die Versicherung erstreckt sich auf sämtliche Mitglieder des VAB und umfasst ausschließlich Unfälle außerhalb des Berufes und des direkten Weges nach und von der Arbeitsstätte. Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der gesamten Welt. Die Todesfallleistung wird gezahlt, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalles innerhalb eines Jahres gestorben ist.


Die Versicherungs-Ausweise inkl. der Versicherungsbedingungen werden Ihnen bei Aufnahme in den VAB mit den Mitgliedsunterlagen von der Bundesgeschäftsstelle übersandt.

Sollte es zu einem Schadenfall gekommen sein, melden Sie diesen bitte unserer Bundesgeschäftsstelle und fordern das entsprechende Formular an:

VAB Bundesgeschäftsstelle
Rochusstraße 178, 53123 Bonn
Tel. (0228) 629 478 90
Fax (0228) 624 638
Mail: gewerkschaft(at)vab.dbb.de