Verbandsrechtsschutz

1. Grundsätze

1.1 Der Verband der Arbeitnehmer der Bundeswehr gewährt seinen Mitgliedern Rechtsschutz im Rahmen der Rechtsschutzordnung des Verbandes für solche Fälle, die im Zusammenhang mit der derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit eines Mitgliedes im öffentlichen Dienst oder im privaten Dienstleistungssektors stehen. Dazu zählt auch die Tätigkeit als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates oder Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie die Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte/-er oder die Tätigkeit als Vertrauensfrau/-mann für Schwerbehinderte.

1.2 Bei der Gewährung von Rechtsschutz wird zwischen Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz unterschieden, je nach dem, ob das Mitglied in einer Rechtsangelegenheit lediglich eine qualifizierte Beratung benötigt oder aber im behördlichen oder gerichtlichen Verfahren vertreten wird. Selbstverständlich kann das Ergebnis einer Rechtsberatung die Gewährung von Verfahrensrechtsschutz sein. Umgekehrt kann die Erteilung einer qualifizierten Rechtsberatung auch zu dem Ergebnis führen, dass die erforderliche "hinreichende Erfolgsaussicht" für die Einleitung bzw. Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens nicht gegeben ist.

1.3 Während die Rechtsberatung in nahezu allen Fällen erfolgt, setzt die Gewährung von Verfahrensrechtsschutz in der Regel eben diese "hinreichende Erfolgsaussicht" voraus, da nur unter dieser Voraussetzung die Einleitung von mit Kosten verbundenen Verfahren vertretbar ist.

2. Verfahren zur Beantragung von Rechtsschutz

Rechtsschutz wird nur auf schriftlichen Antrag durch die Bundesgeschäftsstelle gewährt. Dem Antrag sind eine eingehende Darstellung des Sachverhaltes sowie die zur Beurteilung des Sachverhaltes notwendigen Unterlagen unbedingt beizufügen, dazu zählen in arbeits- und tarifrechtlichen Angelegenheiten:

  • Geltendmachungsschreiben und Antwort des Arbeitgebers
  • Gibt es ein Anweisungsschreiben des Arbeitgebers (Versetzung, Übertragung von Aufgaben, Abmahnung etc.)?
  • Bei Kündigungssachverhalten, Befristung, auflösende Bedingung
  • Kündigungsschreiben bzw. die Mitteilung der Beendigung (mit Datum des Erhalts)
  • Möglichst aktueller Arbeitsvertrag
  • Aktuelle Gehaltsabrechnung oder letztes Bruttomonatsgehalt

Der Rechtsschutz wird durch die VAB-Bundesgeschäftsstelle und über die Dienstleistungszentren des Deutschen Beamtenbundes (dbb) gewährt und durchgeführt. Eine Haftung im Zusammenhang mit der Rechtsschutzgewährung ist ausgeschlossen.

Rechtschutzordnung des VAB

Mehr Informationen (dbb.de)

Rechtschutzformular

Checkliste für Rechtschutzfälle