Entgelttabellen

Entgelttabellen 2020/2021 zum TVöD und TVAöD und Taschenentgelttabellen

TVöD Bund ab 2025

Taschenentgelttabelle 2025/2026 

 

 

TVöD Bund ab 2024

TvöD Bund Pflege

Auszubildende ab 2024

Taschenentgelttabelle 2023/2024

 

TVöD Bund 2020/2021

Auszubildende 2020/2021

TVöD BT-B I BT-K 2020/2021

Taschenentgelttabelle TVöD

Taschenentgelttabelle Pflege

Lohnzuschläge

Erschwerniszuschläge (§ 19 Absatz 5 Satz 2 TVöD i. V. m. Niederschriftserklärung Nr. 17 b zu § 19 Absatz 5 Satz 2) 

Bei der Einführung des TVöD wurde vereinbart, dass die früheren tarifvertraglichen Regelungen des Bundes über Erschwerniszuschläge bis zum Inkrafttreten eines entsprechenden neuen Tarifvertrages fortgelten, § 19 Absatz 5 Satz 2 TVöD. Da ein solcher Tarifvertrag bisher nicht vereinbart wurde, sind die in den Nrn. 19 bis 23 der Anlage 1 TVÜ-Bund Teil B aufgeführten Tarifverträge über Erschwerniszuschläge weiterhin maßgeblich. Die persönlichen Geltungsbereiche ergeben sich aus den Vorbemerkungen Nrn. 2 und 3 der Anlage 1 TVÜ-Bund Teil B und dem Anhang zu den Nrn. 21, 22 und 23 der Anlage 1 TVÜ-Bund Teil B.

Dynamische Erschwerniszuschläge: Die fortgeltenden Tarifverträge nach den Nrn. 21 bis 23 der Anlage 1 TVÜ-Bund Teil B sehen eine Erhöhung der Zuschläge vor. Sobald sich die Entgelte allgemein insgesamt um mindestens 12 Prozent erhöhen, werden auch die Erschwerniszuschläge um jeweils 12 Prozent erhöht (vgl. § 5 LohnzuschlagsTV). Dies betrifft die folgenden Tarifverträge:

• Tarifvertrag über Lohnzuschläge gemäß § 29 MTArb für Arbeiter des Bundes (LohnzuschlagsTV) vom 9. Mai 1969,

• Tarifvertrag über Taucherzuschläge für Arbeiter des Bundes vom 13. September 1973.

• Tarifvertrag über Lohnzuschläge gemäß § 29 MTArb-O und über Taucherzuschläge für Arbeiter des Bundes im Geltungsbereich des MTArb-O (TV Lohnzuschläge-O-Bund) vom 8. Mai 1991.

In der zurückliegenden Tarifrunde 2023 wurde diese 12-Prozent-Grenze überschritten. Es verblieb ein überschießender Vomhundertsatz („Rest“) in Höhe von 7,19 Prozent. Entsprechend der Niederschriftserklärung  Nr. 17 b zu § 19 Absatz 5 Satz 2 TVöD betragen die für die Erhöhung der Zuschläge maßgeblichen Prozentsätze ab dem 1. April 2025 3,0 Prozent und ab dem 1. Mai 2026 weitere 2,8 Prozent. Damit wird die 12-Prozent-Grenze mit der zweiten Erhöhung erneut überschritten. Die ab dem 1. Mai 2026 maßgeblichen Beträge ergeben sich aus der diesem Rundschreiben beigefügten Anlage 4. Der überschießende Vomhundertsatz („Rest“), der für die Ermittlung der nächsten 12 Prozent maßgeblich ist, beträgt für die Zeit nach dem 1. Mai 2026 0,99 Prozent.

Der VAB wird deshalb eine aktualisierte Broschüre Lohnzuschläge nach Mai 2026 herausgeben.

Tarifvertrag mit Lohnzuschlägen

 

 

 

 

VAB-Taschenentgelttabelle EK 2018 Entgelttabelle TVöD Bund, Auszubildende und Jahressonderzahlungen

Tarifgebiet West/Ost ab 01.03.2018

TVöD Bund EK 2018

TVAöD EK 2018

Pauschallöhne Kraftfahrer Bund EK 2018

Interaktive Tabellen TVöD Bund EK 2018 - Stundenentgelte/Zeitzuschläge/Überstunden (dbb.de)

Vorläufige Entgelttabellen 2016/2017 zum TVöD und TVAöD

TVöD Bund 2016/2017

Auszubildende 2016/2017

Kraftfahrer Bund 2016/2017

Interaktive Tabellen TVöD Bund 2016/2017 - Stundenentgelte/Zeitzuschläge/Überstunden (dbb.de)

Vorläufige Entgelttabellen 2014/2015 zum TVöD und TVAöD

TVöD Bund 2014/2015

TVAöD 2014/2015

Übersicht (dbb.de)

Infos zum TV EntgO

Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. Oktober 2014

Ausarbeitung zur neuen Entgeltordnung Bund

Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (Stand: 5. September 2013)

Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) vom 13.09.2005

Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Änderungstarifvertrag Nr. 16 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) - vom 13. September 2005

Vortrag zur neuen Entgeltordnung (PPT)