Verbandshaftpflichtversicherung

Die Verbandshaftpflichtversicherung sichert Schadensfälle ab, die dem Verband oder seinen Mitgliedern im Rahmen der Verbandsaktivitäten oder bei Veranstaltungen Dritten gegenüber zugefügt werden.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Verbandes insbesondere bei satzungsgemäßen oder sich aus dem Verbandszweck ergebenden Veranstaltungen, z.B. Vorstandssitzungen, Seminaren, Schulungen, Veranstaltungen. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der jeweiligen Vorstände bzw. der von ihnen beauftragten Verbandsmitglieder in dieser Eigenschaft sowie sämtliche übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Interesse und für den Zweck des versicherten Verbandes bei Veranstaltungen des Verbandes.

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