Dienst-Haftpflichtversicherung

Auch im Dienst ist schnell etwas passiert. Gleichgültig ob als Polizist, Lehrer oder Arbeitnehmer der Bundeswehr – Arbeiten im öffentlichen Dienst birgt Haftungsrisiken. Für Schäden aufgrund einer sogenannten Dienstpflichtverletzung haften nicht nur Beamte, sondern auch Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, § 839 BGB. Zudem gibt es den Regress des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer.

Für VAB Mitglieder ist in ihrem Mitgliedsbeitrag bereits eine Diensthaftpflichtversicherung eingeschlossen. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV - Deutsche Beamten-Versicherung AG sichert Sie gegen Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden ab.

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