Sachstand Sozialdienst der Bundeswehr
Was ist hier schon wieder los?
Mehrfach hatte der VAB sich zum Thema der Beschäftigten im Sozialdienst der Bundeswehr geäußert und wirkt auch weiter daraufhin, dass eine dem gestiegenen Tätigkeitsprofil angemessene Weiterentwicklung der Entlohnung dieser Beschäftigten erfolgt. Nach der erfolgten Höherbewertung der Beamtendienstposten nach A12 wurde auf Druck des VAB hin seitens des BMVg und des Bundesministeriums des Innern reagiert.
Allerdings kann die vom BMI verfügte übertarifliche „Höhergruppierung“ für Tarifbeschäftigte gemäß Rundschreiben des BMI vom 31. Oktober 2019, Aktenzeichen: D5-31003/13#5Berlin in EG 9c nur als Zwischenergebnis akzeptiert werden (wir berichteten). Die immer noch vorhandenen Tarifbeschäftigten im Sozialdienst sind noch einmal in Erinnerung zu rufen. Die tarifbeschäftigten Sozialarbeiter-/innen in der Bundeswehr werden nach Anlage 5 zu § 23 TVÜ-Bund eingruppiert. Für viele ist trotz der sehr gestiegenen Anforderungen in der Entgeltgruppe 9b resp. jetzt übertariflich 9c das Ende der Verdienstmöglichkeit erreicht. Der gravierende Unterschied zwischen dem Entgelt der Tarifbeschäftigten und der Beamtenbesoldung bei identischer Tätigkeit (EG 9b/übertariflich: 9c zu A12) ist unter allen erdenklichen Gesichtspunkten inakzeptabel.
Bereits anhand der vorhandenen Tätigkeitsmerkmale in der Anlage 5 zu § 23 TVÜ-Bund ließen sich aus unserer Sicht die Eingruppierungen und Bewertungen der Tätigkeiten der tarifbeschäftigten Sozialarbeiter-/innen der Entgeltgruppe 12, jedenfalls aber einer höheren Entgeltgruppe als 9b zuordnen. Die kommenden Tarifverhandlungen müssen auch an dieser Stelle Lösungen für die betroffenen Tarifbeschäftigten hervorbringen.
Daneben sah die Personalführung im BMVg einen Lösungsansatz darin, den Tarifbeschäftigten im Sozialdienst unabhängig vom Lebensalter die Verbeamtung zu ermöglichen. Nunmehr mehren sich die Informationen, dass diese zugesagten Verbeamtungen „verschleppt“ oder sogar ganz versagt werden, jedenfalls bei den lebensälteren interessierten Tarifbeschäftigten. Der VAB stellt auch hier die Frage ans BMVg, warum die Zusagen nicht eingehalten werden?
Der Bundesvorsitzende des VAB, Herbert Schug, hat zwischenzeitlich Kontakt mit der Abteilung P im BMVg aufgenommen, um den Sachverhalt zu klären: "Versprechungen und Zusagen müssen eingehalten werden, "hinterherum" wieder zu korrigieren und zu verwässern, ist kein guter Stil", kommentierte Schug die Situation.