Reisezeiten bei Dienstreisen
Verbesserte Anrechnungsvorschriften
Mit dem Rundschreiben wird die verbesserte Anrechnung von Dienstreisezeiten, die über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehen, entsprechend der novellierten Regelung in § 11 AZV übertariflich auch für Tarifbeschäftigte ermöglicht.
Damit wird zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung getan. Der VAB hat seit langer Zeit entsprechende Verbesserungen verlangt und wirkt nach wie vor auch auf Festschreibungen im TVöD hin. Mit dem o.g. Rundschreiben kommt das BMI der lang geäußerten Kritik des VAB und des dbb beamtenbundes und tarifunion zumindest entgegen.