05. August 2022

VAB im Austausch mit der Staatssekretärin im BMVg, Frau Dr. Margaretha Sudhof

Spitzengespräch in Berlin

Am 5. August 2022 trafen sich die Staatssekretärin im BMVg, Frau Dr. Margaretha Sudhof und der Bundesvorsitzende des VAB, Herbert Schug, zu einem inhaltlichen Austausch über wichtige die Tarifbeschäftigten der Bundeswehr betreffende Themen.

 

In dem in offener und angenehmer Atmosphäre geführten Gespräch ging es vor allem darum, die Attraktivität des Arbeitgebers Bundeswehr für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer voranzutreiben.

Neben allgemeinen Verbesserungsmöglichkeiten in der Personalentwicklung und bei den beruflichen Perspektiven insbesondere auch unter dem Aspekt des Fachkräftemangels, wurden im Einzelnen die Ausschreibungspraxis sowie letztlich die Dotierungspraxis für DP, die gleichermaßen zur Besetzung durch Beamte und Arbeitnehmer vorgesehen sind, durch den Bundesvorsitzenden thematisiert bzw. kritisiert. Herbert Schug verdeutlichte, dass die offensichtlichen Unterschiede sachlich und rein aufgabenbezogen nicht immer nachvollziehbar sind. Personalisten und Organisatoren sollten hier grundsätzlich um Gleichwertigkeit bemüht sein, wann immer dies realisierbar ist.

Des Weiteren ging es darum, die zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze auch tatsächlich zu besetzen. Im Bereich der Pflege fordert der VAB nachdrücklich, dass mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden. Dies muss verbunden sein mit Qualifizierungszusagen, um in den Städten mit großen Krankenhäusern im Wettbewerb um gutes Personal bestehen zu können.

Frau Staatssekretärin zeigte sich gegenüber den Themen sehr offen und gut informiert. Es sei ihr selbstverständlich ein Anliegen, auch der Statusgruppe Arbeitnehmer ein attraktiver Arbeitgeber zu sein und sie sagte deshalb zu, diese Themen zu unterstützen.

Sehr ausführlich wurde das Thema „Verbesserung der Bezahlung für Vorzimmerkräfte“ behandelt. Der Bundesvorsitzende legte dar, dass im Erlass des BMI vom 29. Juni 2022, die Besonderheiten der Bundeswehr nicht berücksichtigt wurden. Es sei beispielsweise nicht nachvollziehbar, dass in den nachgeordneten Behörden eine Vorzimmerkraft nur dann eine Zulage erhält, wenn Sie für einen Behördenleiter der BesGr. B 3 und höher tätig ist. Dies wird der Arbeit der Vorzimmerkräfte von Soldaten bzw. Beamten der BesGr. B3 und höher in den Ober/ Kommandobehörden nicht gerecht. Auch hier sagte Frau Staatssekretärin Dr. Sudhof ihre Kooperation zu. Man sei hierzu auf Arbeitsebene bereits im Austausch mit dem BMI, um eine zufriedenstellende Lösung anzustreben.

Der Bundesvorsitzende Herbert Schug zeigte sich über den Verlauf des Gesprächs sehr zufrieden. Sowohl in inhaltlicher als auch atmosphärischer Hinsicht war es ein zielführender und erfolgreicher Austausch. Beide Seiten waren sich einig, den vertrauensvollen Dialog auf einer regelmäßigen Basis fortsetzen zu wollen.