Novellierung des BPersVG
Neues Gesetz am 15.06.2021 in Kraft getreten - Schulungsanspruch besteht
Unter dem 14.6.2021 erfolgte die Veröffentlichung des Gesetzes zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes vom 09.06.2021 im Bundesgesetzblatt Teil I 2021 Nr. 31. Am 15.06.2021 ist es in Kraft getreten.
Wir hatten bereits mehrfach über die Novellierung des BPersVG berichtet, zuletzt auich in der vab aktuell 2-2021. Den Inhalt des Artikels können Sie hier noch einmal einsehen.
Der VAB bietet sowohl über die dbb akademie "feste" Schulungen an, als auch seine bewährten Inhouse Schulungen, die individuell vereinbart werden können. Kontaktieren Sie uns. Da es sich um eine Gesetzesänderung handelt, die wesentliche Inhalte systematisch neu regelt, hat dies auch für die Arbeit der Gremien unmittelbare Auswirkungen. Das bedeutet für Gremien, dass nicht nur die neu gewählten Vertreter, sondern auch die erfahrenen Personalräte einen Schulungsanspruch geltend machen können.
Artikel aus der vab aktuell 2-2021