18. August 2026

Wahlmodell „Zeit statt Geld“ bis 01.09.2026 beantragen

Neue Durchführungshinweise vom 6. August 2026

Das BAPersBw hat die offiziellen Durchführungshinweise für das Wahlmodell „Zeit statt Geld“ herausgegeben, sodass ab sofort, aber leider auch erst jetzt, Klarheit für die Planung besteht. Wer das Modell nutzen möchte, muss den Antrag bis zum 01. September 2026 für das kommende Jahr einreichen.

Beschäftigte, die vom Zeit-statt-Geld-Wahlmodell  für 2027 Gebrauch machen möchten, müssen dies unter Angabe der Anzahl der gewünschten vollen Tauschtage bis zum 1. September 2026 des laufenden Kalenderjahres in Textform von ihrem Arbeitgeber verlangen (§ 29a [Bund] Absatz 1 Satz 3). Die erforderliche Erklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform nach § 126b BGB. Hierfür genügt z. B. eine Erklärung per E-Mail, aus der das Verlangen der Umwandlung der Jahressonderzahlung in Tauschtage hervorgeht. D.h. Tarifbeschäftigte, die vom Zeit-statt-Geld-Wahlmodell Gebrauch machen möchten, müssen dies unter Angabe der Anzahl der gewünschten vollen Tauschtage bis zum 1. September des laufenden Kalenderjahres, erstmals bis zum 1. September 2026, in Textform (z. B. per E-Mail) geltend machen (§ 29a Absatz 1 Satz 3). Nicht erforderlich ist es hingegen, zu diesem Zeitpunkt auch schon die zeitliche Lage der Freistellung für die Inanspruchnahme der Tauschtage zu konkretisieren . Es ist ein vom BAPersBw gefertigter MUSTERANTRAG herausgegeben worden.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Es können bis zu 3 Tauschtage für das Folgejahr beantragt werden (nur volle Arbeitstage).
  • Es gibt einen “Musterantrag” des BAPersBw.
  • Die Jahressonderzahlung verringert sich erst in dem Jahr, in dem die Tage tatsächlich genommen werden.
  • Nicht genutzte Tage verfallen, werden aber bis zum 31. März des Folgejahres finanziell ausgezahlt (erstmals 2028).
  • Gilt auch für medizinisches Personal in BW-Krankenhäusern. Ausnahme: Ärztinnen/Ärzte nach § 46 TVöD-BT-V (da kein Anspruch auf Jahressonderzahlung besteht).