Bundesarbeitsgericht entscheidet endgültig
Kein Anspruch auf Inflationsausgleich während der Elternzeit
Mit Rundschreiben Nr. 3 / 2024 vom 15. Mai 2024 hatte der dbb über ein erstinstanzliches Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 16. April 2024 (Aktenzeichen 3 Ca 2231/23) informiert. Das Arbeitsgericht hatte entschieden, dass Ansprüche auf Inflationsausgleichszahlungen gemäß dem zwischen dbb, Bund und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände abgeschlossenen Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise vom 22. April 2023 (TV Inflationsausgleich) auch während der Elternzeit bestehen.
Rundschreiben dbb zum BAG Urteil vom 26.01.2026 - 10 AZR 261/24.
