26. März 2020

Corona-Sachverhalt: Personalvertretungen, Personalratswahl 2020

Fragen und Antworten (mit laufenden Aktualisierungen)

Auch für Personalräte stellt die aktuelle Situation eine besondere Herausforderung dar. Der VAB beantwortet mit dem dbb Fragen und Antworten.

I. Laufende Nachrichten

28.05.2020 Vorübergehende Änderungen im BPersVG im Bundesgesetzblatt

Die vorgenommenen vorübergehenden Änderungen des BPersVG zur Sicherstellung der Mitbestimmung während der COVID-19 Pandemie (siehe unsere vorangegangenen Meldungen) wurden im Bundesetzgetzblatt vom 25. Mai 2020 verkündet.

Die Übergangsregelungen sind rückwirkend zum 1. März 2020 gültig und verhindern eine personalratslose Zeit. Die Möglichkeit von Video- und Telefonkonferenzen wurde ebenfalls ergänzend geregelt.

Die Regelungen sind bis zum des 31. März 2021 gültig und treten danach außer Kraft.

Bundesgesetzblatt

 

 

16.04.2020 Ergänzung des Wahlausschreibens durch Hauptwahlvorstand (im Auszug): Neuer Termin der Personalratswahl (09.) 10./11. November 2020

Mit Ergänzung zum bisherigen Wahlausschreiben hat der Hauptwahlvorstand für die Wahl zum Hauptpersonalrat einen neuen Wahltermin festgelegt, (§ 37, § 42 BPersVWO). Auch für die Ebene der weiteren Gremien wird es entsprechende Ergänzungen geben.

Auf Grund des mit dem Auftreten des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) und des von der Weltgesundheitsorganisation ausgerufenen internationalen Gesundheitsnotstands sind umfangreiche Maßnahmen ergriffen worden, um die weitere Verbreitung des Virus zumindest zu verlangsamen.

Diese Maßnahmen können dazu führen, dass am bisher vorgesehenen Wahltag die persönliche Stimmabgabe voraussichtlich nicht sichergestellt werden kann.

Vor diesem Hintergrund ordnet der Hauptwahlvorstand deshalb gem. dem neuen § 19a Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 19a Abs. 1 Satz 1 und 2 BPersVWO ergänzend zur persönlichen Stimmabgabe die schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) an.

Als neuer Termin für die Stimmabgabe wird der 10. und 11. November 2020 bestimmt; In Großdienststellen kann ergänzend auch am 9. November 2020 gewählt werden.

Bereits getroffene Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl und eingereichte Wahlvorschläge bleiben gem. § 19a Abs. 3 Satz 1 BPersVWO gültig.

 

09.04.2020 Information des Hauptwahlvorstandes

Gestern haben wir über den Entwurf zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetztes sowie der Wahlordnung berichtet. Mit diesen Änderungen der rechtlichen Grundlagen wird der außerordentlichen Situation Rechnung getragen. Bis zum 31.03.2021 haben die Wahlvorstände in der Bundeswehr Zeit, fehlende Wahlhandlungen vorzunehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird es möglich sein, dass in Fällen der pandemiebedingten Verzögerung die bestehenden Gremien geschäftsführend im Amt bleiben. Da in der Bundeswehr die Wahlvorstände der großen Gremien fast alle Wahlvorbereitungen abgeschlossen haben und die Ortsebene in den verbliebenen Fällen eine weitreichende zeitliche Schiene durch den Gesetzgeber eröffnet bekommt, ist die Sicherstellung der Durchführung der bestehenden Wahl vorhanden. Auf Basis dieser neu geschaffenen gesetzlichen Grundlagen und in diesem weiten zeitlichen Rahmen soll ein einheitlicher neuer Wahltermin gefunden werden.

Der Hauptwahlvorstand hat heute, am 09.04.2020 eindeutig dieses Ziel formuliert und informiert.

Schreiben des Hauptwahlvorstands vom 09.04.2020

 

08.04.2020 Die Bundesregierung stellt die Mitbestimmung sicher.

Auch in Zeiten von Corona ist es gelungen, eine Sicherstellung der Mitbestimmung zu gewährleisten. Darauf hat der VAB im Zusammenspiel mit dem dbb hingewirkt. Durch Änderungen des BPersVG und der Wahlordnung zum BPersVG wurden die Grundlagen für eine möglichst effiziente Fortführung der Wahlen geschaffen. Im Bereich der Bundeswehr sind in allen größeren Gremien alle Voraussetzungen vorhanden. Durch Fristverlängerungen sowie zunächst temporär geltende Regelungen, dass durch digitale Technik erleichterte Handlungen und Beschlussfassungen möglich sind, wurde eine Grundlage geschaffen, die es ermöglicht, eine Wahl durchzuführen. Über weitere Details werden wir schnellstmöglich berichten.

Die Eckpunkte sind:

  • Briefwahlen können allgemein angeordnet werden. Dies kann ausschließlich oder zusätzlich zur Stimmabgabe im Wahllokal erfolgen.
  • Sollten die Personalratswahlen aufgrund der Corona-Krise verschoben werden, bleiben die bestehenden Personalräte geschäftsführend im Amt bis längestens 31.03.2021.
  • Bei Anordnung von Briefwahl und Verschiebung des Termins, bleiben alle bereits getroffenen Wahlvorbereitungen erhalten.

Mitteilung der Bundesregierung

In einer weiteren Mitteilung hat Staatssekreträr Gerd Hoofe die gesetzlichen Regelungen erläutert.

Brief des Sts Gerd Hoofe vom 08.04.2020

 

 

31.03.2020 Zwischeninformation des Staatssekretärs Hoofe zum Stand des Gesetzesentwurfes zur Sicherstellung der Durchführung der Personalratswahlen

Mit Schreiben vom 31.03.2020 hat Staatssekretär Gerd Hoofe den Zwischenstand zum Gesetzentwurf zur Sicherstellung der Durchführung der Personalratswahlen kurz skizziert. Der VAB ist mit dem dbb in enger Abstimmung und Beteiligung. Der Gesetzentwurf entspricht hinsichtlich der grundsätzlichen Durchführung der Personalratswahlen den wesentlichen Vorstellungen des VAB. Zu bedenken ist, dass die aktuelle Situation besondere Handlungsformen erforderlich macht. Wesentlich sind die Ziele der Durchführung der Personalratswahlen und die flexible Gestaltung einer Übergangsphase mit der Möglichkeit der fortdauernden Geschäftsführung der bestehenden Gremien im Falle von Verzögerungen.

Schreiben Sts Hoofe 31.03.2020

 

27.03.2020 Zusammenfassung dbb Info zum aktuellen Stand Durchführung der Personalratswahlen 2020

Aktuell befinden sich die Gewerkschaften, so auch der dbb mit und für seine Fachgewerkschaften in einem permanenten, konstruktiven Dialog mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und für Heimat, um die Durchführung der Personalratswahlen beim Bund im Rahmen der aktuellen Situation einer organisatorischen Lösung zuzuführen. Ziel ist es, eine personalratslose Zeit zu vermeiden.

Diese Ziele sollen durch eine Änderung der Wahlordnung und ergänzend durch die Möglichkeit von Geschäftsführenden Personalräten per beabsichtigter gesetzlicher Regelung geschaffen werden.

Beide Vorhaben sollen nach aktuellem Diskussionsstand dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung am 8.4.2020 vorgelegt werden. Der VAB wird im Rahmen der Verbändebeteiligung beteiligt sein.

Wir werden weiter über dieses Thema informieren.

 

II. Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der aktuellen Arbeit als Wahlvorstand/Personalrat:

Neue und unbekannte Fragestellungen sind schnell und effektiv zu beantworten, ohne die rechtlichen Grundlagen grundlegend zu mißachten. Unter folgendem Link werden aktuelle Fragen beantwortet.

Fragen und Antworten BPersVG