04. Juli 2024

Rechtssicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundeswehr

Erfolgreiche Verlängerung des TV UmBw

  • Foto: dbb
    dbb Verhandlungskommission mit Vertretern des BMI und des BMF

Am 3. Juli 2024 verhandelten im dbb forum die Verhandlungskommissionen von dbb und ver.di erfolgreich mit Vertretern des Bundesministeriums des Innern und für Heimat sowie des Bundesministeriums der Finanzen über eine Verlängerung des Tarifvertrages über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw). Der TV UmBw vom 18. Juli 2001 lief zum 31. Dezember 2023 aus.

In den Verhandlungen konnte erreicht werden, dass die Geltungsdauer des TV UmBw bis zum 31. Dezember 2027 verlängert wird. Die Beschäftigten in der Bundeswehr haben somit in Zeiten des Personalumbaus vier Jahre Sicherheit und Schutz in Form von

  • einer umfangreichen Entgeltsicherung
  • einem besonderen Kündigungsschutz und
  • einer modifizierten Härtefallregelung bis zur Entgeltgruppe 10.

Die Änderungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Es wurde eine Erklärungsfrist bis 15. August 2024 vereinbart. Bis dahin steht das Ergebnis unter Gremienvorbehalt.

Thomas Zeth, Stellvertretender Vorsitzender der Bundestarifkommission des dbb und Stellvertretender Vorsitzender des VAB, fasste als Verhandlungsführer das Ergebnis mit den Worten zusammen: „Durch die Verlängerung des TV UmBw haben unsere Mitglieder bei der Bundeswehr endlich wieder Rechtssicherheit in Zeiten von Personalumbau- und Umstrukturierungsprozessen. Die Arbeitsplatz- und die Entgeltsicherung stehen neben der Härtefallregelung im Fokus des Tarifvertrages. Dass die Regelungen zur Abgeltung und Abfindung nicht neu vereinbart werden konnten, ist dem Fachkräftemangel zuzuschreiben, der die Bundeswehr massiv trifft. Insgesamt muss man die Verlängerung bis Ende 2027 als großen Erfolg für die Gewerkschaften sehen, zumal der Bund sich mit Händen und Füßen zunächst gewehrt hat, über eine Verlängerung mit uns zu reden.“

Hintergrund
Der Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw) vom 18. Juli 2001 in der Fassung des 4. Änderungstarifvertrages vom 24. März 2017 hatte erfolgreich gezeigt, dass er eine große Bandbreite an verlässlichen Instrumentarien für sozialverträgliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Personalumbau und den Umstrukturierungsmaßnahmen im Bereich der Tarifbeschäftigten bei der Bundeswehr vorsieht. Ziel dieses Tarifvertrages ist es, die mit dem Umstrukturierungsprozess der Bundeswehr verbundenen personellen Maßnahmen über Qualifizierungsmaßnahmen und Einkommenssicherung sozial ausgewogen auszugestalten. Der TV UmBw war zuletzt 2017 bis zum 31. Dezember 2023 verlängert worden.

Mitgliederinfo des dbb und VAB