26. Oktober 2020

VAB Extra

Einkommensrunde 2020 Bund und Kommunen Ergebnis: Tarifeinigung in schwierigen Zeiten

Die Tarifvertragsparteien unter Beteiligung des VAB konnten am 25. Oktober 2020 in Potsdam eine Einigung erzielen.

„Das Machbare haben wir erreicht“, bilanzierte dbb Verhandlungsführer Ulrich Silberbach am Morgen des 25. Oktober 2020 vor der dbb Bundestarifkommission (BTK). „Genauso wichtig ist, dass wir beim leidigen Thema Arbeitsvorgang standhaft geblieben sind. Verschlechterungen bei der Eingruppierung haben wir verhindert.“ Der in Potsdam an den Verhandlungen beteiligte stellvertretende Bundesvorsitzende des VAB, Thomas Zeth, bewertete das Ergebnis unter den gegebenen Umständen als realistisch und mit teilweise positiven Signalsetzungen.

Der Bundesvorsitzende des VAB, Herbert Schug, der ebenfalls Mitglied der dbb BTK ist, zeigte sich ebenfalls im Wesentlichen zufrieden. „Wir wollten den Tarifkonflikt nicht jetzt, sondern zeitlich verschieben. Der Arbeitgeber hat versucht, die Pandemie-Lage auszunutzen, das haben wir uns nicht bieten lassen und gezeigt, dass wir handlungsfähig sind. Das ist gut.“

 

Ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse:

Lineare Erhöhung und Laufzeit

Ab 1. April 2021: 1,4%, mindestens 50 €

Ab 1. April 2022: weitere 1,8%

Azubis erhalten zu diesen beiden Terminen eine Erhöhung von jeweils 25 Euro.

Laufzeit 28 Monate: In ihrem ursprünglichen Angebot hatten die Arbeitgeber noch eine Laufzeit von 36 Monaten gefordert. Diese konnte auf 28 Monate (bis Ende Dezember 2022) reduziert werden. Die deutliche Verkürzung um acht Monate stellt eine wichtige Verbesserung dar.

Corona-Sonderzahlung

Alle Beschäftigten erhalten steuer- und sozialversicherungsfrei eine einmalige Corona-Sonderzahlung von 600 € (EG 1-8), 400 € (EG 9a-12), 300 € (EG 13-15) und 200 € für Azubis im Bereich des Bundes spätestens mit dem Dezember-Entgelt 2020 (Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig). Die Zahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen.

Azubis

Die Regelungen zur Übernahme werden in der bisherigen Form fortgeführt.

(Bundeswehr-) Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Alle Beschäftige, die der P-Tabelle unterfallen, erhalten eine monatliche Pflegezulage in zwei Schritten. Ab dem 1. März 2021 70 €. Zum 1. März 2022 erhöht sich die Pflegezulage dann um 50 €, so dass die Beschäftigten dann eine monatliche Pflegezulage in Höhe von 120 € erhalten. Ab dem 1. Januar 2023 ist diese Zulage dynamisch.

Altersteilzeit und TV Falter:

Die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells wurden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Fazit:

Thomas Zeth bewertet insbesondere positiv, dass die unteren Einkommensgruppen zum zweiten Mal hintereinander bei einer Tarifeinigung besonders berücksichtigt wurden: “Das ist wichtig“, sagte Zeth, „denn ansonsten geht die Schere noch weiter auseinander. Der Innenminister hat erkannt, dass diese Entwicklung, die wir schon länger bemängeln, schlecht und riskant ist.“ Zeth wies außerdem darauf hin, dass die Gewerkschaften gemeinschaftlich den „Frontalangriff der Arbeitgeberseite“ auf die Eingruppierungsgrundsätze abwehren konnten. „Es besteht überhaupt kein Anlass den Begriff des „Arbeitsvorganges“ entgegen den Tarifverträgen und entgegen der Rechtsprechung neu zu definieren. Eine Vermengung mit einer Tarifrunde durch die Arbeitgeberseite war unredlich, dem konnten wir erfolgreich entgegentreten.“

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