VAB Mitgliederinformation
Eingruppierung Stationshilfen korrigiert
Nachdem auch für die Bundeswehrkrankenhäuser die verbesserten Eingruppierungsregeln der kommunalen Krankenhäuser eingeführt wurden, gab es Unstimmigkeiten bei der Eingruppierung von Stationshilfen. Die Arbeitgeberseite war der Auffassung, die korrekte Eingruppierung für Stationshilfen sei Entgeltgruppe (EG) 2. Das widersprach den Verabredungen in den Tarifverhandlungen.