VAB drängt erfolgreich auf Höhergruppierungen
Der VAB hat das BMVg darauf hingewiesen, dass es zu Verzögerungen und Hemmnissen bei der Umsetzung der Höhergruppierungen im Zuge der Überleitung in den Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 9. September 2019 zum TV EntgO insbesondere betreffend die Beschäftigten mit speziellen Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten an Luftfahrzeugen Anlage 1 zum TV EntgO Teil IV Abschnitt 15 sowie die Beschäftigten im Schieß- und Erprobungsbetrieb nach § 1 Nr. 17 Änderungstarifvertrag Nr. 7 – Teil IV, Abschnitt 28 - gekommen ist.
Der VAB hat das BMVg darauf hingewiesen, dass es zu Verzögerungen und Hemmnissen bei der Umsetzung der Höhergruppierungen im Zuge der Überleitung in den Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 9. September 2019 zum TV EntgO insbesondere betreffend die Beschäftigten mit speziellen Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten an Luftfahrzeugen Anlage 1 zum TV EntgO Teil IV Abschnitt 15 sowie die Beschäftigten im Schieß- und Erprobungsbetrieb nach § 1 Nr. 17 Änderungstarifvertrag Nr. 7 – Teil IV, Abschnitt 28 -gekommen ist.
Diese Verzögerungen waren aus VAB Sicht nicht zu erklären und entsprangen Missverständnissen bei einigen umsetzenden Personalstellen. Diese betrafen sowohl die Auslegung der Änderungen des Tarifvertrages als auch die Annahme, dass Organisationsrecht tarifvertraglichen Regelungen entgegenstünde. Auf Initiative unserer VAB Vertreter konnte dieses Missverständnis schnell durch das BMVg ausgeräumt werden. Es bleibt bei dem Grundsatz: Tarifrecht bricht Haushaltsrecht und auch Organisationsrecht! Wir gehen jetzt von einer reibungslosen Durchführung der anstehenden Höhergruppierungen aus.
Zum Hintergrund:
Mit Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 9. September 2019 zum Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 5. September 2013 konnten dbb tarifunion mit seiner Fachgewerkschaft VAB wichtige einzelne Nachbesserungen im TV EntgO mit dem Bundesministerium des Innern aushandeln. Mit vab-extras (zuletzt vab extra Dezember 2019) haben wir bereits ausführlich darüber berichtet, ebenso in der vab aktuell. Neben weiteren anderen Beschäftigtengruppen können auch die o.g. Beschäftigten mit speziellen Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten an Luftfahrzeugen und auch jene im Schieß- und Erprobungsdienst einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.
Noch ist die Frist zur Antragstellung nicht abgelaufen. Alle Höhergruppierungen sind antragsabhängig. Ohne Antrag erfolgt keine Höhergruppierung. Der Antrag kann bis zum 30. September 2020 gestellt werden und wirkt auf den 1. Oktober 2019 bzw. bei den Stationshilfen in den Bundeswehrkrankenhäusern bis zum 01. März 2018 zurück. Damit nicht ausnahmsweise Nachteile durch eine Höhergruppierung eintreten, sollten sich Betroffene beraten lassen.