Mit Ergänzung zum bisherigen Wahlausschreiben hat der Hauptwahlvorstand für die Wahl zum Hauptpersonalrat einen neuen Wahltermin festgelegt, (§ 37, § 42 BPersVWO). Auch für die Ebene der weiteren Gremien wird es entsprechende Ergänzungen geben.
Auf Grund des mit dem Auftreten des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) und des von der Weltgesundheitsorganisation ausgerufenen internationalen Gesundheitsnotstands sind umfangreiche Maßnahmen ergriffen worden, um die weitere Verbreitung des Virus zumindest zu verlangsamen.
Vor diesem Hintergrund ordnet der Hauptwahlvorstand deshalb gem. dem neuen § 19a Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 19a Abs. 1 Satz 1 und 2 BPersVWO ergänzend zur persönlichen Stimmabgabe die schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) an.
Als neuer Termin für die Stimmabgabe wird der 10. und 11. November 2020 bestimmt; In Großdienststellen kann ergänzend auch am 9. November 2020 gewählt werden.
Bereits getroffene Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl und eingereichte Wahlvorschläge bleiben gem. § 19a Abs. 3 Satz 1 BPersVWO gültig.