Die pauschalierten Kraftfahrer der Bundeswehr haben durch die COVID-19 Pandemie Lage teilweise erhebliche Verringerungen der Fahrtzeiten erfahren. Diese Fahrtzeiten werden durch den Kraftfahrer-TV in Pauschalgruppen erfasst und bezahlt. Den durch diese Verringerungen drohenden Einkommensverlusten konnte erneut durch den VAB entgegengewirkt werden.
Dem VAB ist es gemeinsam mit dem dbb gelungen, für die pauschalierten Kraftfahrer eine weitergehende Verlängerung der übertarifliche Zuordnung einer Pauschalgruppe aufgrund Corona-Virus (COVID 19) zu erwirken. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat mit Rundschreiben vom 12. November 2020 seine entsprechende Zustimmung erteilt.