Der VAB hat in den letzten Monaten seit dem Beginn der Tarifpflegegespräche im Frühjahr 2024 unermüdlich bestimmte Änderungen verfolgt. Nunmehr konnten Eckpunkte einer Einigung zugeführt werden, die zahlreiche Verbesserungen für die Beschäftigten des Bundes, überwiegend im Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund), enthalten. Nach Ablauf der Erklärungsfrist am 15. Oktober 2024 sind die Resultate rechtswirksam. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2025 in Kraft.