Mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Dezember 2024 (Aktenzeichen 10 AZR 185/20) entschied das Gericht über die Frage, ob für eine tarifliche Zusatzvergütung bei Teilzeit- und Vollzeitpiloten dieselbe Anzahl von Flugstunden überschritten werden muss oder ob darin ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot für Teilzeitkräfte zu sehen ist. Mit einem weiteren Urteil vom 5. Dezember 2024 (Aktenzeichen 8 AZR 370/20) war entscheidungsrelevant ob tarifvertragliche Regelungen, die Überstundenzuschläge nur für Arbeitsstunden gewähren, die über die regelmäßige Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten hinausgehen, eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten darstellen oder nicht. Weitergehende Informationen sind dem Schreiben des dbb vom 11. Dezember 2024 zu entnehmen.
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