In den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen wurde am 22. April 2023 eine Tarifeinigung, bestehend aus mehreren Komponenten, vereinbart.
Innerhalb der vereinbarten Erklärungsfrist (17. Mai 2023) sind von keiner Seite Einwendungen erhoben worden. Die Einigung ist damit für die Tarifvertragsparteien bindend. Mit Rundschreiben D5.31002/72#8 vom 19. Mai 2023 informiert das Bundesministerium des Innern und für Heimat darüber.