Die Interessen der Mitglieder werden insgesamt durch die Organe des Verbandes wahrgenommen.
...tritt alle fünf Jahre zusammen. Er legt vor allem die Grundsätze für die Verbandsarbeit fest, stellt Richtlinien für die Haushaltsführung auf und beschließt die Mitgliedsbeiträge. Der Verbandstag entscheidet über Satzungsänderungen und wählt den Geschäftsführenden Vorstand.
...gibt die grundsätzlichen Richtlinien für die Arbeit des Geschäftsführenden Vorstandes. Er befasst sich mit den Belangen der Organisation und der Öffentlichkeitsarbeit und bewilligt den Haushalt. Er beruft Kommissionen ein.
...besteht aus dem Bundesvorsitzenden, drei stellvertretenden Bundesvorsitzenden, dem Bundesschatzmeister, dem Bundesschriftführer, der Bundesfrauenvertreterin, dem Bundesjugendbeauftragten und einem weiteren stimmberechtigten Mitglied. In der Tagesarbeit wir der Geschäftsführende Vorstand von der Bundesgeschäftsstelle unterstützt.