Der Verband der Arbeitnehmer der Bundeswehr (VAB) ist die berufspolitische Vertretung der in der Bundeswehr tätigen Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter) und Auszubildenden sowie der Beschäftigten der privatisierten Bereiche der Bundeswehr.
Sein Zweck ist die Wahrung und Förderung der beruflichen, sozialen und rechtlichen Belange seiner Mitglieder.
Der VAB ist Mitglied des Deutschen Beamtenbundes und der dbb tarifunion.
Der VAB blickt auf eine über 25-jährige erfolgreiche Arbeit zurück. Er versteht sich in erster Linie als Interessenvertretung für seine Mitglieder in der gesamten Bundeswehr. Er vertritt diese Interessen im Hauptpersonalrat, in den Bezirkspersonalräten sowie in nahezu allen örtlichen Personalräten. Wesentliche Stärke des VAB ist, dass er die Gegebenheiten der Bundeswehr bestens kennt.
Wir verstehen uns als die Heimat aller Arbeitnehmer in der Bundeswehr.
In Anlehnung an die Organisation der Bundeswehr gliedert sich der VAB in acht Bereichs-/ Landesverbände und in über 120 Standortgruppen im gesamten Bundesgebiet und im Ausland. Sein oberstes Organ ist der Verbandstag; er tritt im Zeitraum von fünf Jahren zusammen und bestimmt die Richtlinien für die Verbandsarbeit. Dem Bundesvorstand gehören 25 Kolleginnen und Kollegen an. Der Geschäftsführenden Vorstand, durch den die laufenden Geschäfte des Verbandes geführt werden, besteht aus acht Mitgliedern.
Die Organe des Verbandes sind ständige Gesprächspartner des Bundesministeriums der Verteidigung, seiner Behörden und Dienststellen.