Fort- und Weiterbildung wird bei uns groß geschrieben. Wir bieten über den Verlauf eines Jahres ein breites Themenspektrum. an. Die Seminare finden in Zusammenarbeit mit der dbb eigenen Bildungseinrichtung statt oder werden als eigene Seminare angeboten.
Für 2012 werden aktuell nachfolgende Seminare angeboten:
Die VAB-Seminare stehen auch Nichtmitgliedern offen. Es gelten dann die Teilnahmebeträge in Klammern. Für alle Seminare empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung. Anmeldeformulare und nähere Einzelheiten in unserer Zeitschrift VAB aktuell. Siehe auch die unten stehenden Hinweise.
| Nummer | Bezeichnung | Ort | Datum | Teilnehmerbeitrag | Anmeldung |
| B 091 | Jugendpolitik- und -förderung | Königswinter | 14.05.- 16.05.12 |
18,40 € (92,00 €) |
VAB-Bereiche |
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G 25 |
Mitgliedergewinnung und -betreuung | Königswinter | 21.06.- 23.06.12 |
18,40 € |
VAB-Bereiche |
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P 011 |
Grundschulung für Personalräte |
Herrsching |
09.07.- 13.07.12 | 750,00 € |
Bundesgeschäftsstelle |
| P 013 | Grundschulung für Personalräte (§ 46 6 BPersVG) |
Königswinter | 20.08.- 24.08.12 | 750,00 € |
Bundesgeschäftsstelle |
| P 022 | Grundschulung für Personalräte (§ 46 6 BPersVG) |
Bad Bramstedt | 17.09.- 21.09.12 | 750,00 € |
Bundesgeschäftsstelle |
| P 027 | Grundschulung für Personalräte (§ 46 6 BPersVG) |
Königswinter | 19.11.- 23.11.12 | 750,00 € |
Bundesgeschäftsstelle |
Hinweise zu den Seminaren
Seminarkosten
a) Grund- und Spezialschulungen für Personalräte (§ 46,6 BPersSVG)
Die gesamten Kosten, einschließlich der Fahrtkosten (Bundesbahn), trägt die Dienststelle des Personalmitgliedes.
b) Allgemeinbildende Seminare
Die dbb akademie erstattet den einzelnen Teilnehmern Fahrtkosten in Höhe von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer (einfache Fahrt) bis zur Gesamthöhe von 175,– Euro. Dies gilt jeweils auch für einzelne Mitglieder von Fahrgemeinschaften!
Sonderurlaub/Arbeitsbefreiung
Im TVöD ist die Freistellung an Tagungen in § 29 (4) geregelt. Eine Garantie für die Anerkennung und Gewährung von Sonderurlaub beziehungsweise Bildungsfreistellung kann nicht gegeben werden. Mitglieder einer Personalvertretung haben nach § 46,7 BPersVG während ihrer regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf Freistellung für insgesamt drei Wochen zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die von der Bundeszentrale für politische Bildung als förderungswürdig anerkannt sind. Ein Beschluss des Personalrates ist hierzu nicht erforderlich!
Grundschulungen fürPersonalratsmitglieder
Jedes einzelne Personalratsmitglied bedarf einer Grundschulung im Personalvertretungsrecht nach § 46,6 BPersVG. Über die Entsendung zu einer solchen Schulung beschließt der Personalrat.
Anmeldung zu denSeminaren
Mit Ausnahme zu Grund- und Spezialausbildungen für Personalratsmitglieder erfolgt die Anmeldung über den jeweiligen Bereichsvorstand bei der Bundesgeschäftsstelle des VAB unter Verwendung der in der Verbandszeitschrift abgedruckten Anmeldevordrucke. Bei kurzfristiger Anmeldung ist eine vorherige telefonische Rücksprache nach freien Plätzen zweckmäßig. Bei Anmeldung zu Grund- und Spezialschulungen für Personalratsmitglieder ist zu beachten, dass vor der Anmeldung der Beschluss des Personalrates und die Kostenübernahmeerklärung der Dienststelle herbeigeführt werden müssen.
Zahlung desTeilnehmerbeitrages
Die Teilnehmer werden von der Bundesgeschäftsstelle schriftlich von der Zuteilung eines Seminarplatzes informiert und zugleich gebeten, den Teilnehmerbeitrag binnen einer Woche auf das in der Mitteilung angegebene Konto zu überweisen. Erfolgt der Zahlungseingang nicht zeitgerecht, so wird der Platz an einen anderen Interessenten vergeben! Eine Erstattung des Teilnehmerbeitrages bei Abmeldung (Stornierung), Nichtteilnahme oder kurzfristiger Absage erfolgt nicht. Darüber hinaus behalten wir uns vor, entstehende Ausfallgebühren in Rechnung zu stellen.